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Prüfung und Praxis

Reisekosten für verschiedene Geschäfte des Anwalts / Berechnung


 

Wenn der Rechtsanwalt für mehrere verschiedene Geschäfte unterwegs war, so kann er seine Kosten gem. Teil 7 Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG nur im Verhältnis erstattet verlangen.  Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Reisekosten  nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auch eröffnet,

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