Rechtsschutzversicherung Reisekostenerstattung/Verkehrsanwaltskosten nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB
Immer wieder werde ich gefragt, warum die Rechtsschutzversicherung nur die zusätzlichen Kosten eines „Verkehrsanwaltes" zu tragen hat, obwohl es sich um einen „Unterbevollmächtigten" handelte, den die Kanzlei beauftragt hat. Da aber die Rechtsschutzversicherungen auf Grundlage ihrer Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen erstatten, ist hier § 5 ARB zu beachten. Nachfolgend finden Sie die Verkehrsanwalts- und Reisekostenerstattungs-Bedingungen von 29 RS-Versicherungen
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!