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Prüfung und Praxis

Sie vertreten den Drittschuldner: Checkliste, was Sie dringend beachten sollten


 

Kommt der Arbeitgeber, der einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt bekommen hat, als Drittschuldner zu Ihnen mit der Bitte um Hilfe, was er überweisen soll, sollten Sie sich auskennen. Prüfen Sie genau, ob und wieviel Ihr Mandant zu zahlen hat, denn der Drittschuldner ist nicht geschützt, wenn er weiterhin an Ihren Schuldner bezahlt oder zu viel errechnete Beträge an eigentlich unbegründete Gläubiger überweist.

 

Wichtig!

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