Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Vermögensauskunft - Sinn und Zweck

 

Mit einer Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO (früher eidesstattliche Versicherung) sollen die Vermögensverhältnisse des Schuldners offen gelegt werden. Man kann umgangssprachlich auch nach wie vor "Offenbarungseid" dazu sagen.

 

Wer als Schuldner die Vermögensauskunft geleistet hat, danach nicht innerhalb eines Monats die Forderung, wegen derer das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft betrieben wurde, bezahlt oder wenn das Vermögensverzeichnis nicht so viele Vermögenswerte hergibt, die den betreibenden Gläubiger vollständig befriedigen können, muss mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen rechnen. Er bekommt gem. § 802l ZPO einen Eintrag in das Schuldnerverzeichnis.


Zur Unterscheidung, wann man welchen Eintrag bekommt:

  • In das Schuldnerverzeichnis wird man eingetragen, wenn die Vermögensauskunft nicht geleistet wurde oder das Vermögensverzeichnis ergibt, dass der Gläubiger nicht vollständig befriedigt werden kann.
  • Einen Eintrag in das Führungszeugnis bekommt man, wenn man strafrechtlich verurteilt wurde.
  • Einen negativen Eintrag in die Schufa erhält man, sofern man z. B. das Konto oder den Kredit überzogen oder die Handyrechnung bzw. Leasingrechnung nicht bezahlt hat. Also bei jedem Vertragsabschluss, wo man durch Unterschrift eingewilligt hat, dass Daten an die Schufa weitergeleitet und gespeichert werden können. Hier unterscheidet man in positive Einträge (z. B. Darlehen - Autokauf - Raten werden regelmäßig gezahlt) und negative Einträge (z. B. Konto überzogen - keine Tilgung). Eine Kontopfändung ist auf dem Schufa-Auszug nicht zu sehen. Sie wirkt sich aber negativ auf die Bonität aus (im Rating und Score-Wert). Die SCHUFA gibt nur Informationen darüber hinaus, ob zu den angefragten Personendaten eine Geschäftsbeziehung zu dem angefragten Kreditinstitut bekannt ist. Im Score-Wert (= Risikowert eines Zahlungsausfalls eines Kunden) und Rating-Ergebnis (= bonitätsmäßige Beurteilung einer Person) dürfte sich eine Kontopfändung aber indirekt wiederfinden.