Aktuelles

Prüfung und Praxis

Zuständigkeiten in Sozialverfahren und Sozialgerichtsstreitigkeiten


 

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Gemäß § 51 SGG entscheiden die Sozialgerichte über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in folgenden Angelegenheiten:

  • in Rentensachen,
  • Sozial- und Pflegeversicherungssachen,
  • Krankenversicherungssachen,
  • in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesanstalt
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