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Prüfung und Praxis

Streitwert bei Kündigungen von Prämiensparverträgen der Sparkasse



Der Wert der von erstrebten vollständigen Klageabweisung bemisst sich gemäß §§ 3, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresertrag des noch streitgegenständlichen Sparvertrags abzüglich eines Feststellungsabschlages von 20%.1

Hinzu kommt der Wert des geltend gemachten Anspruchs auf eine Zinsgutschrift.2


» Rechtsprechung dazu:

1 BGH, Beschluss vom 25.8.2020, AZ: XI ZR 598/19

 

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