Fristentabelle - Verjährungsfristen
Was verjährt wann?
1. Familienrecht
Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes aus Anlass der Geburt
3 Jahre
Regelverjährung
1615 I, 231 FamFG
i. V. m. 195, 199 BGB
Bereicherungsanspruch des Zugewinnausgleichsberechtigten gegen Dritten, dem vom anderen Ehegatten Zuwendungen gemacht worden sind
3 Jahre
Beendigung des Güterstandes
1390 III BGB, 261 FamFG
Anspruch auf Zugewinnausgleich nach Beendigung des Güterstandes auf andere Weise als durch Tod
3
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