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Prüfung und Praxis

Terminsgebühr bei Versäumnisurteil in erster Instanz und Rechtsmittelinstanz


 

Ist eine Partei im Termin nicht erschienen und beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nur darauf, gegen die nicht erschienene oder nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, egal ob das der Kläger- oder Beklagte ist, ein Versäumnisurteil zu beantragen, erhält der anwesende Rechtsanwalt, der das Versäumnisurteil erwirkt, nur eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 VV RVG.

 

Beispiel:...

 

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