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Prüfung und Praxis

Die Tricks von Firmen bezüglich der Lohnpfändung nach der Tabelle gem. § 850c ZPO


 

Die alten Tricks kennen wir ja schon: Lohnverschleierung, Lohnverschiebung, fremdes Konto wird genutzt, Schuldner lässt sich kündigen und kurze Zeit später wieder einstellen in der Hoffnung, dass die ausgebrachte Pfändung dann nicht mehr wirksam ist. Hinweis diesbezüglich! Wenn sich der Schuldner kurze Zeit später wieder einstellen lässt, erstreckt sich gem. § 833 ZPO die frühere Pfändung

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