Umsatzsteuer extra noch einmal auf Flugkosten, Taxikosten usw.
Die Umsatzsteuer im Flugticket oder in der Taxiquittung hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, die der Rechtsanwalt gem. Nr. 7008 VV RVG für seine Leistungserbringung berechnen muss. Auch in den Leasingraten seines geleasten Pkws steckt die Umsatzsteuer i. H. v. 19 %, dennoch muss er auf die 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer die Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG berechnen. Das sind zwei Paar getrennte Schuhe.
In 2012 hat der BGH1 entschieden, dass Rechnungen/Quittungen
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