Umsatzsteuer für Forderungen im eigenen Namen
Macht ein Rechtsanwalt für sich selbst eine Summe im Mahnbescheid oder Klageweise geltend, so wird auf die darauf entfallenden Gebühren die Umsatzsteuer nicht mit angesetzt. In der Buchhaltung wird die Umsatzsteuer mit 0 verbucht. Sie stellen dem Mandanten als Antragsgegner die Gebühr und Auslagen in Rechnung und erhalten auch nur die Gebühr und Auslagen erstattet. Das hat mit dem Umsatzsteuergesetz zu tun.
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