Archiv: Umsatzsteuererhöhung - Langfristige Beraterverträge
Es empfiehlt sich, für Leistungen, die der Rechtsanwalt im Jahr 2006 laut Beratervertrag erbracht hat, eine Endabrechnung mit 16 % zu machen, da für die Leistungserbringung seit 1.1.2007 Umsatzsteuer i. H. v. 19 % zu berechnen ist. Wurden in dem Beratervertrag Abrechnungszeiträume vereinbart, empfahl es sich, eine zusätzliche Abrechnung für die bis 31.12.2006 erbrachten Leistungen zu erstellen. Es spielt dabei keine Rolle, wann der Beratervertrag vereinbart wurde!
Konstanze Halt
Aus Liebe zum Beruf