Aktuelles

Prüfung und Praxis

Unpfändbarkeitsgrenze Lebensversicherungsansprüche


 
Unpfändbarkeitsgrenze bis 31.12.2021:
Lebensversicherungen deren Summe 3.579 EUR Wert nicht übersteigt, sind gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO grundsätzlich unpfändbar und unterliegen der Billigkeitsprüfung, da die Finanzierung der Bestattungskosten abgedeckt sein muss. Der Betrag steht den Hinterbliebenen als solchen zu (nicht als Erben).

Unpfändbarkeitsgrenze seit 1.1.2022: Lebensversicherungen deren

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!