Regelinsolvenzverfahren
Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren in Deutschland. Die Bestimmungen der Regelinsolvenz sind mit einigen Ausnahmen auch anzuwenden für Verbraucherinsolvenzschuldner, deren Schuldenbereinigungsversuche gescheitert sind.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet (§ 11 ff. InsO). Dieser kann von einem Gläubiger (Fremdantrag)
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!