Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
Das Verbraucherrechtedurchführungsgesetz (VDuG) ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist grundsätzlich ab dem 13.10.2023 in Kraft. Die Benachrichtigung angemeldeter Verbraucher seitens der Justiz tritt erst am 1.1.2026 in Kraft.1
Das Kernstück des Gesetzes ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage
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