Gebührenrechtliche Angelegenheiten Beratungshilfe in Familiensachen
Jede einzelne Angelegenheit kann über Beratungshilfe abgerechnet werden. So sind z. B. Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt zwei verschiedene Beratungsverfahren. Die Beratung über Ehegatten- und Kindesunterhalt einerseits und der Umgang mit gemeinschaftlichen Kindern andererseits sind als zwei verschiedene Angelegenheiten der Beratung anzusehen.1 Die Scheidung und Folgesachen an sich und die Zeit vor der Ehescheidung sind zwei getrennte Angelegenheiten.2
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