Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten
Im Verwaltungsrecht stehen sich die Personen des Privatrechts und die Personen des öffentlichen Rechts gegenüber. Die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und den weitgehend identischen Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder. Personen des Privatrechts, die durch hoheitliche Maßnahmen, insbesondere Verwaltungsakte, beschwert sind oder die den Erlass eines bestimmten
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