Die Zwangsvollstreckung aus Adhäsions-Titeln
Aus Adhäsions-Titeln (Strafrechtliche Verurteilung nebst gleichzeitiger Verurteilung auf Zahlung einer Geldsumme z. B. als Opferentschädigung) vollstreckt man mittels ganz normaler Vollstreckungsmethoden, z. B. durch Gerichtsvollzieherauftrag. Die Besonderheit liegt darin, dass das den Titel geschaffene Strafgericht die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung auf Antrag des Gläubigers vornimmt, weil das Strafgericht das Gericht ist, welches den Titel erstellt
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