Urteile, die ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt werden müssen
Es gibt Urteile, die unter anderem kraft Gesetzes gemäß § 708 ZPO ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind, z. B.:
- Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Gegenstand bis 1.250 EUR, oder wenn nur die Kosten vollstreckt werden sollen bis zu 1.500 EUR,
- Räumungsurteile,
- Versäumnisurteile (Schuldner darf nicht gegen Hinterlegung einer Sicherheit die Zwangsvollstreckung abwenden, §
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