Vollstreckungsorgane - Der Gerichtsvollzieher, Das Vollstreckungsgericht, Das Prozessgericht
- den Gerichtsvollzieher
- das Vollstreckungsgericht
- das Prozessgericht I. Instanz
Der Gerichtsvollzieher
ist zuständig für die Vollstreckung wegen
- Geldforderungen in das bewegliche Vermögen,
- in dem Zusammenhang evtl. Vorpfändungen vornehmen,
- gütliche Einigungsversuche,
- Ermittlung von Anschriften und Vermögenswerten
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