Archiv: Vorschüsse bei Pflichtverteidigung bis 31.7.2013
Vorschüsse während der Pflichtverteidigung vom Mandanten zu fordern, ist standesrechtlich sehr bedenklich. Sollte der Rechtsanwalt gem. § 58 RVG jedoch Vorschüsse oder Zahlungen für bestimmte Verfahrensabschnitte vor oder während der Beiordnung erhalten haben, sind sie auf die von der Staatskasse zu zahlenden Gebühren für die jeweiligen Verfahrensabschnitte anzurechnen. Hat der Rechtsanwalt nach Erhalt der Gebühren aus der Staatskasse
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