Weitere zusätzliche Fragen zur Nachbesserung / Ergänzung
Zur Unterscheidung:
- Sie können die zusätzlichen Fragen bereits im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft stellen lassen. Dies empfehle ich, wenn Sie gezielt etwas wissen möchten, was nicht in den amtlichen Vermögensverzeichnissen (hier) enthalten ist.
- Sie können die zusätzlichen Fragen aber auch erst nach Abgabe der Vermögensauskunft im Rahmen der Ergänzung/Nachbesserung stellen lassen. Dies empfiehlt sich, wenn
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