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Prüfung und Praxis

Verfahrenswert Aufenthaltsbestimmungsrecht


 

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Sorge. Ist die elterliche Sorge über mehrere Kinder zu regeln, ist zwar im FamGKG nichts über eine Erhöhung geschrieben, jedoch kann nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung der Wert angemessen erhöht werden. So geht man teilweise z. B. von rd. 250 EUR bis 300 EUR für jedes weitere Kind aus. Wieder andere Meinungen tendieren zur prozentualen Erhöhung, wobei bei

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