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Prüfung und Praxis

Wert Verfahrenskostenvorschuss im Wege der EAO


 

Wenn beispielsweise ein Ehegatte nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten für die Scheidung und die Folgesachen aus eigenen Mitteln zu bestreiten, kann der andere Ehegatte - wenn er über entsprechendes Einkommen verfügt - im Rahmen seiner Unterhaltspflicht verpflichtet werden, die dem bedürftigen Ehegatten entstehenden Verfahrenskosten für die Scheidung und Folgesachen zur Verfügung zu stellen. Aber auch Eltern können ihren minderjährigen

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