Aktuelles

Prüfung und Praxis

Wichtiges für Internetauftritte und den E-Mail-Schriftverkehr


 

Zum 1.3.2007 ist das Telemediengesetz im Rahmen des EIGVG in Kraft getreten.1 Demnach empfehle ich, im Impressum Ihres Internetauftrittes folgende Daten bereitzuhalten, um einer Abmahnung aus dem Wege zu gehen:

  • die Absenderdaten (Name; Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind),
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind,
  • die Vertretungsberechtigten der juristischen Personen,
  • das

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


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