Wie viele Drittschuldner dürfen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angegeben werden
Es ist möglich, in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gleichzeitig mehrere Drittschuldner anzugeben. Ob dies mehrere Banken oder einmal eine Bank, einmal eine Lebensversicherungsgesellschaft oder einmal der Arbeitgeber ist, spielt dabei keine Rolle. Mehrere Drittschuldner in einen Antrag einzugeben spart Kosten und Zeit und macht mehr Sinn, als jedes Mal die Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen abzuwarten, um einen erneuten PFÜB an einen
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!