Wirkungen des vorläufigen Zahlungsverbotes (VZV) - Achtung Fristen!
Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Wirkung eines Arrestes. Die Pfändung der Forderung gilt als vom Tage der Zustellung des VZV ab, soweit binnen eines Monats dem Drittschuldner der endgültige Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird. Wird die Frist versäumt, ist die Vorpfändung völlig wirkungslos. Zum Ersten könnte der Schuldner sofort wieder an sein Geld, zum Zweiten können andere Gläubiger "nachrutschen",
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