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Prüfung und Praxis

ZV-Androhungsgebühr für Gläubiger- und Schuldnervertreter


 

Wussten Sie schon, dass Sie eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr i. S. v. Nr. 3309 VV RVG verlangen können, wenn Sie den Schuldner zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung auffordern? Dies gilt aber nur dann, wenn der Rechtsanwalt bereits den vollstreckbaren Titel vorliegen hat. Diese (Vor)-Gebühr ist allerdings anzurechnen auf eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG, sofern der Schuldner nicht zahlt und Sie

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