Aktuelles

Prüfung und Praxis

Ziel der Zwangsvollstreckung, Vollmacht und Geldempfangsvollmacht


 

Der Gläubiger soll befriedigt werden, d. h. ihm soll Geld verschafft werden. Wenn der Gerichtsvollzieher Geld pfänden konnte, so muss er dies dem Gläubiger abliefern. Diese Wegnahme des Geldes gilt als Zahlung des Schuldners. Eine Zahlung an den Prozessbevollmächtigten des Gläubigers darf jedoch nur dann erfolgen, wenn dieser dem Gerichtsvollzieher eine Geldempfangsvollmacht vorgelegt hat.

Seit 1.1.2021 braucht gem. dem

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!