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Zinsen im Mahnbescheid richtig errechnen


 

Geforderte Zinsen müssen nicht ausgerechnet werden, denn die errechnet das Gericht von sich aus, wenn Sie eingegeben haben: „Zinsen ab..." Sofern Sie unter www.online-mahnantrag.de bzw. in Ihrer Fachsoftware überhaupt nicht auf Zinsen eingehen, werden auch keine Zinsen mit tituliert. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass Sie nachher bei der Zwangsvollstreckung das absolute Nachsehen haben und keine fortlaufenden Zinsen beitreiben können. Sollten jedoch zwischenzeitlich

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