Aktuelles

Prüfung und Praxis

Zusammenfassung Kosten Streitgenossen:


  1. Möchten Sie für Ihren Mandanten gegen mehrere einzelne Beklagte eines Verfahrens vorgehen, dann haften diese nur nach Kopfteilen. Entsprechend sollten die Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach Kopfteilen her (§ 100 Abs. 1 ZPO). Sollten die einzelnen Beklagten erheblich unterschiedliche Forderungen zu zahlen haben, dann kann das Gericht nach billigem Ermessen die Kopfteile unterschiedlich feststellen, was sodann in der Kostenfestsetzung als Grundlage herangezogen werden kann
...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!