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Prüfung und Praxis

Zwangsvollstreckung und der EURO


 

Bei der Vollstreckung ergeben sich keine Probleme mit der Beitreibung von DM-Titeln. Das Vollstreckungsgericht erlässt den PFÜB in Euro bzw. der Gerichtsvollzieher pfändet in Euro. Eine Umschreibung des Titels findet nicht statt. Rechnen Sie aber die Vollstreckungssumme in Ihrem ZV-Formular gleich in EUR nach der Umrechnungsformel um, so dass der Gerichtsvollzieher dies nicht machen muss. Die Umrechnung der jedoch bereits beim Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher

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