- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Postulationsfähigkeit
- Der Hauptbevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte
- Die Gebühren des Unterbevollmächtigten
- Die Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Untervollmacht
- Gebühren für den Hauptbevollmächtigten und Unterbevollmächtigten nebeneinander am Beispiel eines Vergleichsabschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren
- Der Korrespondenz- bzw. Verkehrsanwalt
- Die Gebühren des Korrespondenzanwaltes
- Die Gebührenteilung des Unterbevollmächtigten und des Verkehrsanwaltes mit dem Hauptbevollmächtigten, Vereinbarungen im eigenen Namen
- Aufpassen bei der Entgegennahme von Untervollmachtsmandaten - sehr oft mangelnde Gebührenabstimmung und Marketingpauschale
- Fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt bei Untervollmacht - Hausanwalt - Verkehrsanwalt
- Muster fiktive Reisekostenaufrechnung für weiteren Anwalt
- Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts und Gebührenerstattung für eine WoBauGesellschaft unter besonderen Umständen
- Die Einzeltätigkeit des Anwalts
- Zusammenfassung der Gebühren UVB / KA-RA anhand einer Übersicht
- Korrespondenzgebühr und Rechtsschutzversicherung
- Untervollmachtsgebühren in Sozialverfahren
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Die Gebührenteilung des Unterbevollmächtigten und des Verkehrsanwaltes mit dem Hauptbevollmächtigten, Vereinbarungen im eigenen Namen
Regelmäßig vereinbart man die Gebühren zu teilen. Man schreibt ungefähr so:
„Ich bitte Sie, meine ständige Mandantin, die ABC-Firma, in obiger Angelegenheit zu vertreten und den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem ...Gericht am ... für mich wahrzunehmen. Weiterhin bitte ich Sie, dass die entstandenen Gebühren einschließlich der Post- und Telekomentgelte - mit Ausnahme der Korrespondenzgebühr bzw. der Kosten eines Unterbevollmächtigten, die normalerweise nicht erstattungsfähig sind -...
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