InsO Verbraucherinsolvenzverfahren - Schuldenbereinigungsversuch - Privatinsolvenz
1. Bei der Verbraucherinsolvenz ist nach dem Gesetz gem. § 304 ff. InsO zunächst ein außergerichtliches Verfahren über einen Schuldenbereinigungsversuch (Vergleich) durchzuführen.
Gemäß § 306 InsO ruhen bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan alle anhängigen Verfahren über...
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