- Ihr Rabatt-Code für das Onlineseminar zu den neuen Vollstreckungsformularen und zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Um Kanzleifachwissen24.de wird es nie langweilig
- Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Neue Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung
- Ab heute neue EU-Regeln für Mitnahme von Haustieren
- Zeigen Sie, wie schön Deutschland ist
- Bitte Vorsicht: Täuschend echte E-Mails im Umlauf!
- Bitte unbedingt vor dem 9.4.2026 tätig werden!
- Anwaltsnotariat soll gestärkt werden
- Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung geplant
- Meine Social Media Accounts funktionieren nicht mehr
- Auf ein Neues: Modernisierung des Schiedsverfahrens geplant
- Update Kanzleifachwissen24 erfolgreich
- Achtung, täuschend echte E-Mails unterwegs! So geht Marketing heutzutage!
- Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- KI-Assistent oder Avatar hier auf Kanzleifachwissen24
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Anwälte sollen besser geschützt werden; Besserer Schutz für Designs; Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten; Vereinfachte Digitalgesetzgebung, "Militärisches Schengen"
- Bitte jetzt handeln und Zertifikat verlängern!
- Zukunft Vollstreckung und Zivilprozess
- Neuordnung und Anpassung des Berufsrecht für Anwälte und rechtsberatende Berufe
- Supercomputer in Deutschland mit mehr als einer Quintillion Operationen pro Sekunde
- Zugang zur Schuldnerberatung und SGB VI-Anpassung
- Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung
- Schon wieder ein neuer Button für unsere Webseiten
- Vollstreckungsseminar für Anwaltverein für Kanzleimitarbeiter
- Neuerungen ab Oktober 2025, bitte beachten
- Windows Sicherheitsupdates für einige Geräte laufen aus
- Einkommenssteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
- Auf ein Neues: Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und andere und neue Vollstreckungsformulare 2026
- Drei Ankündigungen
- Nun auch für Rechtsanwälte zu empfehlen!
- DSGVO: Stellt man sich einmal vor, man hätte so jemanden eingestellt...
- Neues zur E-Rechnung für voraussichtlich Ende 2025
- Auf ein Neues: Neue Zuständigkeitsstreitwerte
- Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten
- Kosten des Rechtsanwalts auch über die gesetzlichen Gebühren und Auslagen hinaus erstattungsfhähig - demnächst?
- Auf ein Neues: Einführung elektronischer Präsenzbeurkundung für Notare
- Künftige Klagen für Geldforderungen vor den Amtsgerichten mittels digitalen Eingabesystemen für Jedermann
- Berichtigung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 - KostBRÄG 2025
- BRAK-Werbung für Online-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte
- Leichte Sprache DIN SPEC 33429
- Cybercrime Endgame 2.0
- Saftige Erhöhung der Handelsregistergebühren
- Neues zur Steuerberatervergütung
- Aktionsplan KI für Europa vorgelegt
- Erleichterung Grundbucheinsicht für gewisse Anlagen
- Zu Info für den Notarbereich: Änderungen des GKG und des GNotKG teils bereits ab 11.4.2025
- Alles gegen Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien
- Achtung! Ich arbeite bereits das KostBRÄG 2025 ein!
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nun - anders - beschlossen als KostBRÄG 2025
- Neue Regeln für die Webseite, ggf. auch Ihre
- Gerade habe ich diese E-Mail erhalten
- ReArm Europa: Plan zur Aufrüstung Europas
- "Verschwörungsberatungsstelle" des Bundes
- Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall auch in Deutschland möglich
- Handlungsempfehlungen für die digitale Zukunft
- Weiterhin keine vollstreckungsrechtliche Regelung in Krypotwährungen geplant
- Abschaffung des elektronischen Empfangsbekenntnisses
- Weitere Zahlungsmöglichkeiten neben Kostenmarken, SEPA und VISA
- Digitales, einheitliches Vollstreckungsregister für digitale Titel
- Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
- Zur Info: Aktualisierung Bilder, Ausfüllhinweise, Familienabrechnungsbögen
- Zur Info: Aktualisierung Bereich Vollstreckung auf Kanzleifachwissen24.de
- Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit durch die EU
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- Prozesskostenhilfebekanntmachungen zu § 115 ZPO
- Neues zu Sammelanderkonten
- Betreuer und Vormünder und Pfleger, es geht auch hier vorwärts!
- KostRÄG 2025, es geht nun doch weiter!
- KI-Fabriken im Aufbau
- Zustellungsurkunde für betreuungsgerichtliche Entscheidungen
- Vorgesehene Änderung im Strafrecht verschoben
- Schrittweiser Start des neuen digitalen Grenzsystems in Europa vorgeschlagen
- Digitalisierung von Geschäftsverteilungsplänen, Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt, Neues zur AWK Meldepflicht und mehr
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- Neues zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Zwei kleine Erinnerungen vor dem 31.12.2024
- Gerichtsschließungen in Schleswig-Holstein nicht mehr so radikal
- Verbote und Definition von KI-Systemen
- Jede Person hat das Recht ...
- Neue Haftungsregelungen für fehlerhafte Software
- So weit sind wir schon gekommen
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Der Konstanze Halt-Onlineshop ging online
- EU-weite Sicherung und Herausgabe von elektronischen Beweismitteln: Die Welt wird zum einheitlichen digitalen Raum
- Übermittlung von elektronischen Behördenakten
- Erneute Änderung der Berufsordnung geplant und hybride oder virtuelle Verhandlungen
- Roboter übertrumpfen sich selbst - etwas Heiteres
- Änderung des Bundesdisziplinargesetzes und Übertragung von Zuständigkeiten
- Kürzere Aufbewahrungsfristen und mehr
- Der Notar künftig als "One-Stop-Shop"
- Entbürokratisierung Verbraucherstreitbeilegung
- Mehrere Seiten mit Dokumenten beim BMJ nicht (mehr) erreichbar
- Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister in Kraft
- Kanzleifachwissen24.de läuft nun über ein völlig neues System, interne Links, externe Links
- Trusted Flagger, Hinweisgeber für Online-Plattformen
- Neue Glitzergebührentabelle zum KostRÄG 2025 in Gefahr, auch Kopierpapier!
- Wieder einmal eine Cookie-Reform zum 1.1.2025
- Datenschutzbehörden vs. Bundesnetzagentur bezüglich KI-Aufsicht
- Wirtschafts-ID / Umsatzsteuer-ID / Kleinunternehmer
- Das offene Hammergerücht wird wahr!
- Digitalisierung der Verwaltung - Datenschutzcockpit
- Gerichtsschließungen geplant
- Deutschland und die Schweiz in Geld-Vollstreckungsangelegenheiten
- Vergütungsanspruch Erstberatung Strafsachen
- Neben der Künstlichen Intelligenz gibt es noch etwas weit Größeres!
- Betriebsrentenmodell bald auch für kleinere Betriebe
- Es gibt bald mehr Geld für einige Berufsgruppen!
- Neues zum Renteneintrittsalter
- Neues zur Künstlersozialabgabe
- KI in Unternehmen
- Nur noch bis zum 30.9.2024 möglich!
- Ab heute Voranmeldung möglich
- Lohnsteuer soll gerechter verteilt werden
- Elektronische Verwaltungsleistungen vom Bund
- Handelsregistergebühren und Änderungen für den Verfahrensbeistand
- BundID
- Neues zum KapMuG
- Aktuelles Beispiel Datenschutz Smart-City - Smart-Village
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- Digitalisierung Zivilprozess - Nur zur Info
- Ein Schlag ins Gesicht oder gerecht?
- Künftige Postlaufzeiten
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- Gerade gesehen: CBDCs in Deutschland bereits in der Pilotphase
- E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 - Große Bedeutung!
- Neues Namensrecht zum 1. Mai 2025
- Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
- Künstliche Intelligenz - Wie weit sind wir?
- Vorschläge zur Erhöhung der Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren KostRÄG 2025, Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Verteidigungsplan Deutschlands vorgelegt
- Bürokratieabbau durch Bürokratieentlastungspaket
- Fremdbesitzverbot von Anwaltskanzleien oder nicht?
- Die Digitalisierung geht weiter, Informationen auch über Schweden
- Das Selbstbestimmungsgesetz ist durch samt Namensrecht!
- Vollstrecker bitte festhalten: Die größte Erhöhung, die wir je miterlebt haben
- Verfolgungsverjährung
- CSR, CSRD: Zusammenarbeit nur noch mit nachhaltigen Unternehmen
- Da scheint wohl der Wurm drin zu sein!
- Achtung! zip.Dateien
- Missbrauch bei Ersteigerung von Immobilien, Nichtzahlung des Gebotes, dennoch abkassieren der Mieten
- Digital Service Act VO - Wichtig ggf. der 17.2.2024
- Digitaler Euro, Neuerungen, Backend-Systeme, Kontopfändung Zukunft
- Rentenanbindungsverordung; Übertragung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an das Bundesverwaltungsamt
- Neues Rechtsinstitut für die Übernahme von Verantwortung jenseits von Familie und Partnerschaft
- E-Rezept, E-Akte, Fitnesstracking, Datennutzung Forschungszwecke
- Bedingungen Streitbeilegung Made by Germany
- Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts
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- Digitaler Euro: Zukunft der Kontopfändung und Bargeldpfändung
- Ein schwarzer Tag für alle Vollstrecker: 1. Jährliche Namensänderung/Geschlechtsänderung möglich 2. neue ZV-Formulare sollen schon wieder geändert werden
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- Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, illegal Beschäftigte bei einem Rechtsanwalt
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- Digitale Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht für Bürger
- Künftig noch mehr auf Vorschüsse, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen achten!
- Wie zufrieden sind Rechtsanwaltsfachangestellte?
- Rechtsfachwirte sollen Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden dürfen
- Nachtrag neues Beratungshilfeformular, Beratungshilfeverordnung in Kraft
- Beschleunigte Gerichtsverfahren
- Wie versprochen, aktuelles zum eBO
- Schnellere und einfachere Klagemöglichkeiten für Verbraucher
- Gesund essen im Büro heißt ab dem 24.1.2023 auch Hausgrille-Pulver und Getreideschimmelkäferlarven
- Schon Ihren CO2 Fußabdruck berechnet?
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Neue Glitzergebührentabelle zum KostRÄG 2025 in Gefahr, auch Kopierpapier!
Aktuelles vom 9.10.2024 und Nachtrag vom 5.12.2025:
Neue Glitzergebührentabelle zum KostRÄG 2025 in Gefahr, es geht um Papier
Sie Lieben,
die EU-weit einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten EU-Verordnung ist ab dem 30.12.2024 anzuwenden. Was das bedeutet, lesen Sie nachfolgend. Es geht u. a. auch um Kopierpapier.
Gern wollte ich Ihnen für das kommende, neue KostRÄG 2025 wieder eine süße Glitzergebührentabelle an die Hand geben. Und dazu benötigt es Papier. Wenngleich wir dafür nur wenig Papier benötigen im Vergleich zu Büchern, ist nach dem 30.12.2024, also ab dem 1.1.2025, die EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 hier-klick anzuwenden. Das bedeutet, dass Druckereien vom Lieferanten eine Erklärung anfordern müssen, dass das Holz für das jeweilige Projekt vor dem 1.1.2021 geschlagen wurde. Das bedeutet aber auch, dass die Lieferanten mengenweise Holz gelagert haben müssen, um Erklärungen für die Flut an zu druckenden Zeitschriften, Büchern, Broschüren oder der Lieferung für einfaches Kopierpapier abgeben zu können. Wie lange wird das vor dem 1.1.2021 geschlagene Holz halten?
Wie also drucken wir in Zukunft? Woher bekommen wir unser Papier für unseren Drucker? Sicherlich sollen Organe aus dem 3-D-Drucker hergestellt werden können, aber - unabhängig davon, dass ich mir das nach wie vor nicht vorstellen kann - wie soll das mit einem Blatt bzw. mehreren Blättern Papier gehen?
Herzliche Grüße sendet Ihnen erneut für heute
Konstanze Halt
Nachtrag vom 5.12.2025:
Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse werden aus dem Anwendungsbereich der EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) gestrichen. Dies teilte die Pressesstelle der EU-Kommission heute mit.
Wichtigste Maßnahmen lt. EU-Kommission im Überblick:
"Die vorläufige politische Einigung umfasst folgende Schlüsselelemente:
- Ein zusätzliches Jahr für die Vorbereitungen der Wirtschaftsbeteiligten vor dem Inkrafttreten der EUDR:
- Das Inkrafttreten wurde für große und mittlere Betreiber auf den 30. Dezember 2026 festgesetzt.
- Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027;
- Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, wird die Verordnung am 30. Dezember 2026 in Kraft treten.
- Straffung der Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber und Händler: Diese Wirtschaftsbeteiligten und Händler müssen keine Sorgfaltserklärungen mehr vorlegen und die Referenznummern nicht weiter in der Lieferkette weitergeben. Nur der erste nachgeschaltete Akteur wird eine Referenznummer für die Sorgfaltspflicht erheben.
- Eine vereinfachte einmalige Anmeldung für Kleinst- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko. Sie ersetzt die bisherige Notwendigkeit der Vorlage von Sorgfaltserklärungen im IT-System. Stehen die erforderlichen Informationen bereits in Datenbanken zur Verfügung, die gemäß den Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, und stellen die Mitgliedstaaten die einschlägigen Daten im IT-System der EUDR zur Verfügung, so sind Kleinst- und kleine Primärbetreiber von der Vorlage der vereinfachten Anmeldung befreit.
- Streichung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich der EUDR."
Quelle: ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2939
