Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nun - anders - beschlossen als KostBRÄG 2025

Aktuelles vom 3.2.2025 und Nachtrag vom 21.3.2025:

 

 

Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 beschlossen

 

Sie Lieben,

 

das KostRÄG 2025 wurde vom Bundestag beschlossen. Das Kostenrechtsänderungsgesetz soll auch nicht mehr KostRÄG 2025 heißen, sondern KostBRÄG 2025, also Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025. Der Entwurf des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes wurde “integriert” bzw. das Kostenrechtsänderungsgesetz wurde in das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz integriert. Es wurden zwei Gesetze vermischt. Es muss auch noch vom Bundesrat durchgewunken werden. Ich bin gespannt auf das Bundesgesetzblatt und werde das, was ich für Sie vorbereitet habe, nach dem Bundesgesetzblatt überarbeiten.

 

Quelle:  Deutscher Bundestag 

 

Die elektronische Vorabfassung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes finden Sie unter der DS-20/14768.

 

Nachtrag am 21.3.2025: Das Kostenrechtsänderungsgesetz KostBRÄG 2025 wurde heute auch vom Bundesrat genehmigt. Und für alle Wissenden, ich habe heute auch eine E-Mail erhalten. Sie bekommen also bald mehr Geld, allerdings kosten die Verfahren auch mehr Geld. Zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung gibt es eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG. Dabei werden die Betragsrahmen sowie die Festgebühren um 9 Prozent und die Wertgebühren um 6 Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6 Prozent, die Gerichtsvollziehergebühren um 9 Prozent. Darüber hinaus sind einige weitere Erhöhungen in Werten oder wichtige Klarstellungen oder Pauschalen vorgesehen. Auch Änderungen in den Justizkostengesetzen sind vorgesehen. Die Honorarsätze der Sachverständigen und Sprachmittler werden um 9 Prozent erhöht. Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung (zur Überwachung der Telekommunikation) wird an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.

 

Quelle: Deutscher Bundesrat

 

Das In-Kraft-Treten ist wahrscheinlich der 1.5.2025, allerdings ist das Bundesgesetzblatt abzuwarten.

 

Die Druckerei für die Glitzergebührentabelle Design KostBRÄG 2025 wurde bereits informiert, die Druckerei für das süße Glitzermousepad Design 2025 ebenfalls. Sobald das Bundesgesetzblatt vorrätig ist, überprüfe ich alle vorbereiteten Highlights noch einmal, auch die farbigen Synopsen und die Überarbeitung hier in Kanzleifachwissen24.de nimmt Fahrt auf. 

 

Ebenfalls bereite ich gerade ein KostBRÄG 2025-Seminar für Sie vor: Online-Seminar am 26.4.2025 zum KostBRÄG 2025 - Kosten- und Betreuungsvergütungsänderungsgesetz 2025, der kompakte Überblick! buchbar in meinem kleinen Konstanzehalt.com/shop.  Bitte beachten Sie, dass die Frühbucherfrist mit 10-EUR-Rabatt am 3.4.2025 ausläuft, nutzen Sie sie bitte. So haben Sie einen Vorteil und ich die Sicherheit, dass sich meine Vorbereitungen für ein Seminar auch wirklich lohnen. Lieben Dank. Ein weiterer Vorteil für Sie - unabhängig von unserem informativen Kompaktseminar - wäre: Sie als Kanzleifachwissen24.de-Voll-Lizenznehmer bekämen die süßen neuen Glitzergimmicks dann zweimal geschenkt, einmal für Ihre Kanzleifachwissen24.de-Treue, einmal für die Teilnahme am Seminar. Ist das nicht ein wunderbares Angebot?

 

Seminarinhalte: Anhebung der Anwaltsgebühren, neue Gebührentabellen und Gebührenstufen, Besprechung neuer Verfahrenswerte in Familiensachen, Besprechung neuer § 15a RVG, Besprechung Übergangszeit, Stichtag altes Recht/neues Recht, Besprechung der ausgegebenen Synopsen (RVG, GKG, GvKostG, FamGKG), neue Bußgeldhöhen, neue Betragsrahmengebühren bei Anrechnung in Sozialverfahren, neue Verfahrensbeistandsvergütung, die sofort in Kraft ist, neue Honorare für Sachverständige, Übersetzter, neue Gerichtskosten (u. a. auch für Beantragung eines Mahnbescheids), neue Gerichtsvollziehergebühren, untermauert mit Beispielen zur Klarstellung der Geschäftsgebührenhöhe, zur Anrechnung der Gebühren, zur Anrechnung Betragsrahmengebühren in Sozialverfahren, zu neuen Bußgeldtatbeständen, zum Beweissicherungsverfahren u.e.a.m., auch die neue Betreuervergütung, die bis zum Seminar in Kraft getreten ist bzw. kurz danach, wird mit besprochen 

 

Ich bin schon fleißig am Rotieren, damit es nachher alles für Sie passt und Sie viele glanzvolle Abrechnungen auch nach neuem Recht vornehmen können. LOVE

 

Einen zauberhaften Abend wünscht 

 

Konstanze Halt