Leseproben

Herzlich willkommen!
Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben. Es würde mich sehr freuen, Sie bald zu meiner Leserschaft zählen zu dürfen. Ich versichere Ihnen Aktualität und Qualität, damit Sie sich auf Ihre Ziele konzentrieren können.
Durch die Fülle an Neuerungen, die uns seit März 2020 überfluten, musste ich einige Fachartikel doppelt kennzeichnen, damit sie für Sie übersichtlich bleiben, z. B. "bis zum 31.12.2021" und "ab /seit dem 1.1.2022" oder "2022" bzw. "2023" oder "bis 31.8.2024" bzw. "zum 1.9.2024" und “ab 1.10.2025”, “ab 1.7.2026” oder “ab 1.10.2026” oder ab 1.1.2027" usw.
Tipp! Sie schauen sich Ihre Akte an. Wann erfolgte der RVG- oder ZV-Auftrag? Danach suchen Sie in Kanzleifachwissen24.de das entsprechende Fachwissen (bis oder ab) heraus. Kanzleifachwissen24.de wird laufend aktualisiert.
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Herzlichst Ihre Konstanze Halt
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