InsO Stellt der Eröffnungsbeschluss einen Vollstreckungstitel dar, aus dem der Insolvenzverwalter einen PFÜB beantragen kann?
In § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sind als "weitere Vollstreckungstitel", aus denen die Zwangsvollstreckung betriebe werden kann, Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet, genannt. Mithin müsste der Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren ja ein Titel sein, denn hier ist die...
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