- Ihr Rabatt-Code für das Onlineseminar zu den neuen Vollstreckungsformularen und zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Um Kanzleifachwissen24.de wird es nie langweilig
- Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Neue Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung
- Ab heute neue EU-Regeln für Mitnahme von Haustieren
- Zeigen Sie, wie schön Deutschland ist
- Bitte Vorsicht: Täuschend echte E-Mails im Umlauf!
- Bitte unbedingt vor dem 9.4.2026 tätig werden!
- Anwaltsnotariat soll gestärkt werden
- Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung geplant
- Meine Social Media Accounts funktionieren nicht mehr
- Auf ein Neues: Modernisierung des Schiedsverfahrens geplant
- Update Kanzleifachwissen24 erfolgreich
- Achtung, täuschend echte E-Mails unterwegs! So geht Marketing heutzutage!
- Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- KI-Assistent oder Avatar hier auf Kanzleifachwissen24
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Anwälte sollen besser geschützt werden; Besserer Schutz für Designs; Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten; Vereinfachte Digitalgesetzgebung, "Militärisches Schengen"
- Bitte jetzt handeln und Zertifikat verlängern!
- Zukunft Vollstreckung und Zivilprozess
- Neuordnung und Anpassung des Berufsrecht für Anwälte und rechtsberatende Berufe
- Supercomputer in Deutschland mit mehr als einer Quintillion Operationen pro Sekunde
- Zugang zur Schuldnerberatung und SGB VI-Anpassung
- Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung
- Schon wieder ein neuer Button für unsere Webseiten
- Vollstreckungsseminar für Anwaltverein für Kanzleimitarbeiter
- Neuerungen ab Oktober 2025, bitte beachten
- Windows Sicherheitsupdates für einige Geräte laufen aus
- Einkommenssteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
- Auf ein Neues: Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und andere und neue Vollstreckungsformulare 2026
- Drei Ankündigungen
- Nun auch für Rechtsanwälte zu empfehlen!
- DSGVO: Stellt man sich einmal vor, man hätte so jemanden eingestellt...
- Neues zur E-Rechnung für voraussichtlich Ende 2025
- Auf ein Neues: Neue Zuständigkeitsstreitwerte
- Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten
- Kosten des Rechtsanwalts auch über die gesetzlichen Gebühren und Auslagen hinaus erstattungsfhähig - demnächst?
- Auf ein Neues: Einführung elektronischer Präsenzbeurkundung für Notare
- Künftige Klagen für Geldforderungen vor den Amtsgerichten mittels digitalen Eingabesystemen für Jedermann
- Berichtigung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 - KostBRÄG 2025
- BRAK-Werbung für Online-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte
- Leichte Sprache DIN SPEC 33429
- Cybercrime Endgame 2.0
- Saftige Erhöhung der Handelsregistergebühren
- Neues zur Steuerberatervergütung
- Aktionsplan KI für Europa vorgelegt
- Erleichterung Grundbucheinsicht für gewisse Anlagen
- Zu Info für den Notarbereich: Änderungen des GKG und des GNotKG teils bereits ab 11.4.2025
- Alles gegen Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien
- Achtung! Ich arbeite bereits das KostBRÄG 2025 ein!
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nun - anders - beschlossen als KostBRÄG 2025
- Neue Regeln für die Webseite, ggf. auch Ihre
- Gerade habe ich diese E-Mail erhalten
- ReArm Europa: Plan zur Aufrüstung Europas
- "Verschwörungsberatungsstelle" des Bundes
- Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall auch in Deutschland möglich
- Handlungsempfehlungen für die digitale Zukunft
- Weiterhin keine vollstreckungsrechtliche Regelung in Krypotwährungen geplant
- Abschaffung des elektronischen Empfangsbekenntnisses
- Weitere Zahlungsmöglichkeiten neben Kostenmarken, SEPA und VISA
- Digitales, einheitliches Vollstreckungsregister für digitale Titel
- Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
- Zur Info: Aktualisierung Bilder, Ausfüllhinweise, Familienabrechnungsbögen
- Zur Info: Aktualisierung Bereich Vollstreckung auf Kanzleifachwissen24.de
- Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit durch die EU
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- Prozesskostenhilfebekanntmachungen zu § 115 ZPO
- Neues zu Sammelanderkonten
- Betreuer und Vormünder und Pfleger, es geht auch hier vorwärts!
- KostRÄG 2025, es geht nun doch weiter!
- KI-Fabriken im Aufbau
- Zustellungsurkunde für betreuungsgerichtliche Entscheidungen
- Vorgesehene Änderung im Strafrecht verschoben
- Schrittweiser Start des neuen digitalen Grenzsystems in Europa vorgeschlagen
- Digitalisierung von Geschäftsverteilungsplänen, Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt, Neues zur AWK Meldepflicht und mehr
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- Neues zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Zwei kleine Erinnerungen vor dem 31.12.2024
- Gerichtsschließungen in Schleswig-Holstein nicht mehr so radikal
- Verbote und Definition von KI-Systemen
- Jede Person hat das Recht ...
- Neue Haftungsregelungen für fehlerhafte Software
- So weit sind wir schon gekommen
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Der Konstanze Halt-Onlineshop ging online
- EU-weite Sicherung und Herausgabe von elektronischen Beweismitteln: Die Welt wird zum einheitlichen digitalen Raum
- Übermittlung von elektronischen Behördenakten
- Erneute Änderung der Berufsordnung geplant und hybride oder virtuelle Verhandlungen
- Roboter übertrumpfen sich selbst - etwas Heiteres
- Änderung des Bundesdisziplinargesetzes und Übertragung von Zuständigkeiten
- Kürzere Aufbewahrungsfristen und mehr
- Der Notar künftig als "One-Stop-Shop"
- Entbürokratisierung Verbraucherstreitbeilegung
- Mehrere Seiten mit Dokumenten beim BMJ nicht (mehr) erreichbar
- Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister in Kraft
- Kanzleifachwissen24.de läuft nun über ein völlig neues System, interne Links, externe Links
- Trusted Flagger, Hinweisgeber für Online-Plattformen
- Neue Glitzergebührentabelle zum KostRÄG 2025 in Gefahr, auch Kopierpapier!
- Wieder einmal eine Cookie-Reform zum 1.1.2025
- Datenschutzbehörden vs. Bundesnetzagentur bezüglich KI-Aufsicht
- Wirtschafts-ID / Umsatzsteuer-ID / Kleinunternehmer
- Das offene Hammergerücht wird wahr!
- Digitalisierung der Verwaltung - Datenschutzcockpit
- Gerichtsschließungen geplant
- Deutschland und die Schweiz in Geld-Vollstreckungsangelegenheiten
- Vergütungsanspruch Erstberatung Strafsachen
- Neben der Künstlichen Intelligenz gibt es noch etwas weit Größeres!
- Betriebsrentenmodell bald auch für kleinere Betriebe
- Es gibt bald mehr Geld für einige Berufsgruppen!
- Neues zum Renteneintrittsalter
- Neues zur Künstlersozialabgabe
- KI in Unternehmen
- Nur noch bis zum 30.9.2024 möglich!
- Ab heute Voranmeldung möglich
- Lohnsteuer soll gerechter verteilt werden
- Elektronische Verwaltungsleistungen vom Bund
- Handelsregistergebühren und Änderungen für den Verfahrensbeistand
- BundID
- Neues zum KapMuG
- Aktuelles Beispiel Datenschutz Smart-City - Smart-Village
- Geschenke Wachstumschancengesetz
- Digitalisierung Zivilprozess - Nur zur Info
- Ein Schlag ins Gesicht oder gerecht?
- Künftige Postlaufzeiten
- Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts geplant
- Neues zu Arbeitsverträgen
- Gerade gesehen: CBDCs in Deutschland bereits in der Pilotphase
- E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 - Große Bedeutung!
- Neues Namensrecht zum 1. Mai 2025
- Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
- Künstliche Intelligenz - Wie weit sind wir?
- Vorschläge zur Erhöhung der Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren KostRÄG 2025, Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Verteidigungsplan Deutschlands vorgelegt
- Bürokratieabbau durch Bürokratieentlastungspaket
- Fremdbesitzverbot von Anwaltskanzleien oder nicht?
- Die Digitalisierung geht weiter, Informationen auch über Schweden
- Das Selbstbestimmungsgesetz ist durch samt Namensrecht!
- Vollstrecker bitte festhalten: Die größte Erhöhung, die wir je miterlebt haben
- Verfolgungsverjährung
- CSR, CSRD: Zusammenarbeit nur noch mit nachhaltigen Unternehmen
- Da scheint wohl der Wurm drin zu sein!
- Achtung! zip.Dateien
- Missbrauch bei Ersteigerung von Immobilien, Nichtzahlung des Gebotes, dennoch abkassieren der Mieten
- Digital Service Act VO - Wichtig ggf. der 17.2.2024
- Digitaler Euro, Neuerungen, Backend-Systeme, Kontopfändung Zukunft
- Rentenanbindungsverordung; Übertragung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an das Bundesverwaltungsamt
- Neues Rechtsinstitut für die Übernahme von Verantwortung jenseits von Familie und Partnerschaft
- E-Rezept, E-Akte, Fitnesstracking, Datennutzung Forschungszwecke
- Bedingungen Streitbeilegung Made by Germany
- Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts
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- Digitaler Euro: Zukunft der Kontopfändung und Bargeldpfändung
- Ein schwarzer Tag für alle Vollstrecker: 1. Jährliche Namensänderung/Geschlechtsänderung möglich 2. neue ZV-Formulare sollen schon wieder geändert werden
- Auftakt zur Modernisierung des Familienrechts, neues Namensrecht
- Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, illegal Beschäftigte bei einem Rechtsanwalt
- beA auch als zusätzlichen Schriftformersatz für elektronische Kommunikation in Verwaltungssachen zulassen
- Digitale Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht für Bürger
- Künftig noch mehr auf Vorschüsse, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen achten!
- Wie zufrieden sind Rechtsanwaltsfachangestellte?
- Rechtsfachwirte sollen Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden dürfen
- Nachtrag neues Beratungshilfeformular, Beratungshilfeverordnung in Kraft
- Beschleunigte Gerichtsverfahren
- Wie versprochen, aktuelles zum eBO
- Schnellere und einfachere Klagemöglichkeiten für Verbraucher
- Gesund essen im Büro heißt ab dem 24.1.2023 auch Hausgrille-Pulver und Getreideschimmelkäferlarven
- Schon Ihren CO2 Fußabdruck berechnet?
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- Archiv: Aktuelle-News
Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, illegal Beschäftigte bei einem Rechtsanwalt
Aktuelles vom 13.7.2023:
Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, illegal Beschäftigte bei einem Rechtsanwalt
Sie Lieben,
vielleicht haben Sie bereits gehört, dass manche Kanzleien Rechtsanwälte auf einer Art "freiberuflichen Basis" für geringes Entgelt beschäftigen. Ich persönlich war vor vielen Jahren schockiert, als ich in einer Bar in Frankfurt am Main, wo ich meinen damaligen Büro- und Rechtsanwalt-Service hatte, mit einigen jüngeren Anwälten zusammensaß, die mir von 1.000 EUR bis 1.300 EUR "Monatsentgelt auf freiberuflicher Basis" erzählten. Ich fragte sie seinerzeit, warum sie das täten und sie sagten, dass ihnen eine spätere Partnerschaft in Aussicht gestellt wurde.
Nun habe ich beim Überprüfen von Entscheidungen für unseren Onlineschatz Kanzleifachwissen24.d einen aktuellen Fall entdeckt, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Der Fall: Der seit 1982 als niedergelassener Rechtsanwalt tätige Angeklagte beschäftigte über ein von ihm praktiziertes "Modell der freien Mitarbeiterschaft" in seiner Kanzlei "S. & Kollegen" im verfahrensgegenständlichen Tatzeitraum von 2013 bis 2017 als alleiniger Kanzleiinhaber zwölf Rechtsanwälte zum Schein als selbständige freie Mitarbeiter, die tatsächlich bei ihm abhängig beschäftigt waren. Vor Beginn ihrer Tätigkeit in der Kanzlei schloss der Angeklagte mit den Rechtsanwälten einen im Wesentlichen gleichlautenden schriftlichen Vertrag ("Freier Mitarbeitervertrag") über eine zeitlich nicht befristete Zusammenarbeit sowie – in zehn dieser Fälle – eine im Wesentlichen gleichlautende weitere schriftliche Zusatzvereinbarung. Während der Mitarbeitervertrag insbesondere regelte, dass der Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter für die Kanzlei tätig war, seine Sozialabgaben selbst abführte, eigenes Personal beschäftigen und selbst werben durfte sowie berechtigt war, das vereinbarte Jahresgehalt in monatlichen Teilbeträgen abzurufen, sah die Zusatzvereinbarung namentlich vor, dass die Beschäftigung eigenen Personals und die Bearbeitung von Mandaten außerhalb der Kanzlei der Zustimmung der Kanzlei bedurften und Werbemaßnahmen abzustimmen und zu genehmigen waren. Die vorgefertigten Vertragsentwürfe legte der Angeklagte den Rechtsanwälten zur Unterschrift vor, die sie ohne weiteres Aushandeln unterzeichneten.
Während ihrer Beschäftigung waren die Rechtsanwälte nur für den Angeklagten tätig, der ihnen auch die zu bearbeitenden Mandate zuwies. Sofern sie keine auswärtigen Termine wahrzunehmen hatten, erbrachten sie ihre Tätigkeit, wie vom Angeklagten erwartet und eingefordert, zu den Kanzleizeiten nahezu ausschließlich in den Kanzleiräumlichkeiten; hierfür stellte ihnen der Angeklagte, ohne sie an den Kosten zu beteiligen, neben einem eigenen Büro das geschulte kanzleiinterne Personal sowie die gesamte sonstige Infrastruktur seiner Kanzlei zur Verfügung. Das vereinbarte Jahreshonorar riefen die Rechtsanwälte regelmäßig einmal pro Monat anteilig, also in Höhe eines Zwölftels, per Rechnung ab, unabhängig von dem durch sie in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum erwirtschafteten Umsatz.
Insgesamt enthielt der Angeklagte den vier zuständigen Einzugsstellen von Februar 2013 bis Dezember 2017 in 189 Fällen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 118.850,58 EUR vor.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 189 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Daneben hat es gegen den Angeklagten eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 200 EUR verhängt sowie die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 118.850,58 EUR angeordnet, "soweit nicht eine Verrechnung mit den freiwillig geleisteten Krankenversicherungs-/ Pflegeversicherungsbeiträgen erfolgt".
Hiergegen wandte sich der Angeklagte mit seiner auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision, die den aus der Urteilsformel ersichtlichen Erfolg erzielt. Mit ihrer auf die Sachrüge gestützten, zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision beanstandet die Staatsanwaltschaft den Strafausspruch. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat ebenfalls Erfolg.
Die Angelegenheit wurde an das Landgericht zurückverwiesen. Denn:
- Für die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen.
- Beitragszahlungen von Schwarzarbeitern und illegal Beschäftigten aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung lassen nicht schon die Tatbestandsmäßigkeit des § 266a Abs. 1 und 2 StGB entfallen, sondern sind erst auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen.
BGH, Urteil vom 8.3.2023, AZ: 1 StR 188/22
Vielleicht ist der Fall ja interessant für Sie.
Liebe Grüße zu Ihnen und euch
von
Konstanze Halt
