beA auch als zusätzlichen Schriftformersatz für elektronische Kommunikation in Verwaltungssachen zulassen

Aktuelles vom 10.7.2023: 



beA auch als zusätzlichen Schriftformersatz für elektronische Kommunikation in Verwaltungssachen zulassen

Sie Lieben,

"Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist zunehmend das Bedürfnis nach weiteren Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes in Verwaltungsverfahren entstanden. Soweit in Verwaltungsverfahren Schriftformerfordernisse für Behörden gelten, wird beklagt, dass die Ausstattung mit qualifizierten elektronischen Signaturzertifikaten und den Signatureinrichtungen für die einzelnen zeichnungsbefugten Beschäftigten zu hohen Kosten- und Ressourceneinsatz erfordere. Von Seiten der Anwaltschaft wird gefordert, dass bei der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten vorgeschriebene besondere elektronische Anwaltspostfach auch als zusätzlichen Schriftformersatz für die elektronische Kommunikation in Verwaltungsverfahren zuzulassen.", das ist verankert im Entwurf eines fünften Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz, den Sie sich hier-klick direkt beim BMJ anschauen können.

Herzlichst Ihre Konstanze Halt