- Ihr Rabatt-Code für das Onlineseminar zu den neuen Vollstreckungsformularen und zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Um Kanzleifachwissen24.de wird es nie langweilig
- Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Neue Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung
- Ab heute neue EU-Regeln für Mitnahme von Haustieren
- Zeigen Sie, wie schön Deutschland ist
- Bitte Vorsicht: Täuschend echte E-Mails im Umlauf!
- Bitte unbedingt vor dem 9.4.2026 tätig werden!
- Anwaltsnotariat soll gestärkt werden
- Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung geplant
- Meine Social Media Accounts funktionieren nicht mehr
- Auf ein Neues: Modernisierung des Schiedsverfahrens geplant
- Update Kanzleifachwissen24 erfolgreich
- Achtung, täuschend echte E-Mails unterwegs! So geht Marketing heutzutage!
- Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- KI-Assistent oder Avatar hier auf Kanzleifachwissen24
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Anwälte sollen besser geschützt werden; Besserer Schutz für Designs; Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten; Vereinfachte Digitalgesetzgebung, "Militärisches Schengen"
- Bitte jetzt handeln und Zertifikat verlängern!
- Zukunft Vollstreckung und Zivilprozess
- Neuordnung und Anpassung des Berufsrecht für Anwälte und rechtsberatende Berufe
- Supercomputer in Deutschland mit mehr als einer Quintillion Operationen pro Sekunde
- Zugang zur Schuldnerberatung und SGB VI-Anpassung
- Einzelfallbezogene Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung
- Schon wieder ein neuer Button für unsere Webseiten
- Vollstreckungsseminar für Anwaltverein für Kanzleimitarbeiter
- Neuerungen ab Oktober 2025, bitte beachten
- Windows Sicherheitsupdates für einige Geräte laufen aus
- Einkommenssteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
- Auf ein Neues: Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und andere und neue Vollstreckungsformulare 2026
- Drei Ankündigungen
- Nun auch für Rechtsanwälte zu empfehlen!
- DSGVO: Stellt man sich einmal vor, man hätte so jemanden eingestellt...
- Neues zur E-Rechnung für voraussichtlich Ende 2025
- Auf ein Neues: Neue Zuständigkeitsstreitwerte
- Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten
- Kosten des Rechtsanwalts auch über die gesetzlichen Gebühren und Auslagen hinaus erstattungsfhähig - demnächst?
- Auf ein Neues: Einführung elektronischer Präsenzbeurkundung für Notare
- Künftige Klagen für Geldforderungen vor den Amtsgerichten mittels digitalen Eingabesystemen für Jedermann
- Berichtigung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 - KostBRÄG 2025
- BRAK-Werbung für Online-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte
- Leichte Sprache DIN SPEC 33429
- Cybercrime Endgame 2.0
- Saftige Erhöhung der Handelsregistergebühren
- Neues zur Steuerberatervergütung
- Aktionsplan KI für Europa vorgelegt
- Erleichterung Grundbucheinsicht für gewisse Anlagen
- Zu Info für den Notarbereich: Änderungen des GKG und des GNotKG teils bereits ab 11.4.2025
- Alles gegen Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien
- Achtung! Ich arbeite bereits das KostBRÄG 2025 ein!
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nun - anders - beschlossen als KostBRÄG 2025
- Neue Regeln für die Webseite, ggf. auch Ihre
- Gerade habe ich diese E-Mail erhalten
- ReArm Europa: Plan zur Aufrüstung Europas
- "Verschwörungsberatungsstelle" des Bundes
- Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall auch in Deutschland möglich
- Handlungsempfehlungen für die digitale Zukunft
- Weiterhin keine vollstreckungsrechtliche Regelung in Krypotwährungen geplant
- Abschaffung des elektronischen Empfangsbekenntnisses
- Weitere Zahlungsmöglichkeiten neben Kostenmarken, SEPA und VISA
- Digitales, einheitliches Vollstreckungsregister für digitale Titel
- Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
- Zur Info: Aktualisierung Bilder, Ausfüllhinweise, Familienabrechnungsbögen
- Zur Info: Aktualisierung Bereich Vollstreckung auf Kanzleifachwissen24.de
- Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit durch die EU
- -------------------------------------------
- Prozesskostenhilfebekanntmachungen zu § 115 ZPO
- Neues zu Sammelanderkonten
- Betreuer und Vormünder und Pfleger, es geht auch hier vorwärts!
- KostRÄG 2025, es geht nun doch weiter!
- KI-Fabriken im Aufbau
- Zustellungsurkunde für betreuungsgerichtliche Entscheidungen
- Vorgesehene Änderung im Strafrecht verschoben
- Schrittweiser Start des neuen digitalen Grenzsystems in Europa vorgeschlagen
- Digitalisierung von Geschäftsverteilungsplänen, Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt, Neues zur AWK Meldepflicht und mehr
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- Neues zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Zwei kleine Erinnerungen vor dem 31.12.2024
- Gerichtsschließungen in Schleswig-Holstein nicht mehr so radikal
- Verbote und Definition von KI-Systemen
- Jede Person hat das Recht ...
- Neue Haftungsregelungen für fehlerhafte Software
- So weit sind wir schon gekommen
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Der Konstanze Halt-Onlineshop ging online
- EU-weite Sicherung und Herausgabe von elektronischen Beweismitteln: Die Welt wird zum einheitlichen digitalen Raum
- Übermittlung von elektronischen Behördenakten
- Erneute Änderung der Berufsordnung geplant und hybride oder virtuelle Verhandlungen
- Roboter übertrumpfen sich selbst - etwas Heiteres
- Änderung des Bundesdisziplinargesetzes und Übertragung von Zuständigkeiten
- Kürzere Aufbewahrungsfristen und mehr
- Der Notar künftig als "One-Stop-Shop"
- Entbürokratisierung Verbraucherstreitbeilegung
- Mehrere Seiten mit Dokumenten beim BMJ nicht (mehr) erreichbar
- Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister in Kraft
- Kanzleifachwissen24.de läuft nun über ein völlig neues System, interne Links, externe Links
- Trusted Flagger, Hinweisgeber für Online-Plattformen
- Neue Glitzergebührentabelle zum KostRÄG 2025 in Gefahr, auch Kopierpapier!
- Wieder einmal eine Cookie-Reform zum 1.1.2025
- Datenschutzbehörden vs. Bundesnetzagentur bezüglich KI-Aufsicht
- Wirtschafts-ID / Umsatzsteuer-ID / Kleinunternehmer
- Das offene Hammergerücht wird wahr!
- Digitalisierung der Verwaltung - Datenschutzcockpit
- Gerichtsschließungen geplant
- Deutschland und die Schweiz in Geld-Vollstreckungsangelegenheiten
- Vergütungsanspruch Erstberatung Strafsachen
- Neben der Künstlichen Intelligenz gibt es noch etwas weit Größeres!
- Betriebsrentenmodell bald auch für kleinere Betriebe
- Es gibt bald mehr Geld für einige Berufsgruppen!
- Neues zum Renteneintrittsalter
- Neues zur Künstlersozialabgabe
- KI in Unternehmen
- Nur noch bis zum 30.9.2024 möglich!
- Ab heute Voranmeldung möglich
- Lohnsteuer soll gerechter verteilt werden
- Elektronische Verwaltungsleistungen vom Bund
- Handelsregistergebühren und Änderungen für den Verfahrensbeistand
- BundID
- Neues zum KapMuG
- Aktuelles Beispiel Datenschutz Smart-City - Smart-Village
- Geschenke Wachstumschancengesetz
- Digitalisierung Zivilprozess - Nur zur Info
- Ein Schlag ins Gesicht oder gerecht?
- Künftige Postlaufzeiten
- Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts geplant
- Neues zu Arbeitsverträgen
- Gerade gesehen: CBDCs in Deutschland bereits in der Pilotphase
- E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 - Große Bedeutung!
- Neues Namensrecht zum 1. Mai 2025
- Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz
- Künstliche Intelligenz - Wie weit sind wir?
- Vorschläge zur Erhöhung der Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren KostRÄG 2025, Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
- Verteidigungsplan Deutschlands vorgelegt
- Bürokratieabbau durch Bürokratieentlastungspaket
- Fremdbesitzverbot von Anwaltskanzleien oder nicht?
- Die Digitalisierung geht weiter, Informationen auch über Schweden
- Das Selbstbestimmungsgesetz ist durch samt Namensrecht!
- Vollstrecker bitte festhalten: Die größte Erhöhung, die wir je miterlebt haben
- Verfolgungsverjährung
- CSR, CSRD: Zusammenarbeit nur noch mit nachhaltigen Unternehmen
- Da scheint wohl der Wurm drin zu sein!
- Achtung! zip.Dateien
- Missbrauch bei Ersteigerung von Immobilien, Nichtzahlung des Gebotes, dennoch abkassieren der Mieten
- Digital Service Act VO - Wichtig ggf. der 17.2.2024
- Digitaler Euro, Neuerungen, Backend-Systeme, Kontopfändung Zukunft
- Rentenanbindungsverordung; Übertragung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an das Bundesverwaltungsamt
- Neues Rechtsinstitut für die Übernahme von Verantwortung jenseits von Familie und Partnerschaft
- E-Rezept, E-Akte, Fitnesstracking, Datennutzung Forschungszwecke
- Bedingungen Streitbeilegung Made by Germany
- Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts
- -------------------------------------------
- Digitaler Euro: Zukunft der Kontopfändung und Bargeldpfändung
- Ein schwarzer Tag für alle Vollstrecker: 1. Jährliche Namensänderung/Geschlechtsänderung möglich 2. neue ZV-Formulare sollen schon wieder geändert werden
- Auftakt zur Modernisierung des Familienrechts, neues Namensrecht
- Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, illegal Beschäftigte bei einem Rechtsanwalt
- beA auch als zusätzlichen Schriftformersatz für elektronische Kommunikation in Verwaltungssachen zulassen
- Digitale Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht für Bürger
- Künftig noch mehr auf Vorschüsse, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen achten!
- Wie zufrieden sind Rechtsanwaltsfachangestellte?
- Rechtsfachwirte sollen Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden dürfen
- Nachtrag neues Beratungshilfeformular, Beratungshilfeverordnung in Kraft
- Beschleunigte Gerichtsverfahren
- Wie versprochen, aktuelles zum eBO
- Schnellere und einfachere Klagemöglichkeiten für Verbraucher
- Gesund essen im Büro heißt ab dem 24.1.2023 auch Hausgrille-Pulver und Getreideschimmelkäferlarven
- Schon Ihren CO2 Fußabdruck berechnet?
- -------------------------------------------
- Archiv: Aktuelle-News
Gesund essen im Büro heißt ab dem 24.1.2023 auch Hausgrille-Pulver und Getreideschimmelkäferlarven
Aktuelles vom 19.1.2023, Nachtrag vom 6.2.2025:
Gesund essen im Büro heißt ab dem 24.1.2023 auch Hausgrille-Pulver und Getreideschimmelkäferlarven
Hallo Sie Lieben,
ab dem 24.1.2023 ist es soweit. "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in der Union in Verkehr gebracht werden. Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen. Für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung am 24. Januar 2023 darf nur das Unternehmen Cricket One Co. Ltd das genannte neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Nutzung der nach Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung von Cricket One Co. Ltd."
"Das wissenschaftliche Gutachten bietet folglich ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) bei Verwendung in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung den Bedingungen für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 genügt."
"In ihrem Gutachten stellte die Behörde zudem fest, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Ferner befand die Behörde, dass weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen können, wenn diese Allergene in dem Substrat enthalten sind, das an die Insekten verfüttert wird. Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden."
Möchten Sie das nachlesen? Hier-klick in einem externen Link direkt DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470.
Was das mit Fachwissen zu tun hat? Nichts. Aber uns nützt das beste Fachwissen nichts, wenn wir nicht gesund sind. Und ob Hausgrille-Pulver als Zutat schmeckt und gesund ist, das wird sich herausstellen. Denn "bei dem neuartigen Lebensmittel handelt es sich um teilweise entfettetes Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille), gewonnen nach einer Abfolge von Schritten, darunter eine 24-stündige Futterkarenz, damit die Insekten ihren Darminhalt abgeben können, das Abtöten der Insekten durchGefrieren, Waschen, Hitzebehandlung, Trocknung, Ölextraktion (mechanische Extrusion) und Mahlen."
Auch die Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel wird in einer DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/58 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2023 und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 geregelt hier-klick (=externer Link).
Wer das Hausgrille-Pulver und das Getreideschimmelkäfer-Pulver gerne mitessen mag, guten Appetit. Wer nicht, kann vorher auf die Verpackung gucken oder seinen Bäcker fragen, denn beides ist kennzeichnungspflichtig: "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)." bzw. "„Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“, ebenso "dass die jeweilige Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann" und bei Laven des Getreideschimmelkäfers: Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die das neuartige Lebensmittel enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass solche Nahrungsergänzungsmittel nicht von Personen unter 18 Jahren verzehrt werden sollten."
Was macht ein Getreideschimmelkäfer laut Bundesumweltamt hier?
Der Getreideschimmelkäfer ist ein Vorratsschädling und Materialzerstörer insbesondere in Ställen von Schweinen und Geflügel. Er kann Salmonellen, Coli-Bakterien und zoopathogene Viren übertragen. Er kann auch durch Tierfutter eingeschleppt werden.
Das Inverkehrbringen von Mehlwürmern in unserer Nahrung sei seit 2021 ja bereits erlaubt, EU-Durchführungsverordnung hier-klick. Kennzeichnungspflicht: "‚Getrocknete Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer)‘." und ebenso die Allergieaufklärung (siehe oben).
Ich sehe hier insgesamt ein noch größeres Problem, mit dem ich mich seit Jahrzehnten beschäftige, nämlich Parasiten aller Art. Meine Lieblingsärztin, Dr. Hulda R. Clark, deren Bücher ich verschlungen und deren Ratschläge ich an mir selbst seit Jahren angewandt habe und immer noch anwende, würde sich im Grabe umdrehen, wenn sie das wüsste. Sie sagte immer, dass der Körper mit vielem klar kommt, aber nicht mit Parasiten. Und wenn noch Metalle im Spiel sind, ist eine vollständige Gesundheit nicht zu erreichen. Ich muss mich jetzt erst einmal wieder motivieren, um in der Liebe zu bleiben.
Sie Lieben, haben Sie noch einen schönen Abend. Bleiben auch Sie in der Liebe und bitte ekeln Sie sich nicht, denn Angst-Ekel-Gefühle können auch krank machen (auch darüber gibt es einige Bestsellerbücher und das kommt noch zu meiner Besorgnis dazu).
Herzlichst Ihre Konstanze Halt
LOVE
Nachtrag 6.2.2025:
Gesund essen im Büro heißt ab dem 10.2.2025 auch UV-Pulver von Larven des Mehlwurms (Tenebrio molitor)
Sie Lieben,
nun gibt es eine neue EU-Verordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel hier-klick, die am 10.2.2025 in Kraft tritt. Es scheint also einen Unterschied zu geben zwischen getrockneten Larven des Tenebrio molitor (seit 2021 erlaubt siehe oben) und ganzen UV-behandelten Larven des Tenebrio molitor (ab 10.2.2025 erlaubt).
Hoffnungsvoll Konstanze Halt
