Barrierefreiheit von Kanzleifachwissen24.de

Die Webseite gibt es seit 2010, sie wurde im Oktober 2024 neu aufgestellt. Im Sinne des BFSG bin ich Kleinstunternehmerin. Für Kanzleifachwissen24.de ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht anzuwenden. Zudem sind auch andere Voraussetzungen zur Umsetzung des BFSG nicht gegeben. 

 

Dennoch habe ich sehr gern auf eine gewisse Barrierefreiheit Wert gelegt.

 

Die Texte und Hilfen auf Kanzleifachwissen24.de sind für die Zielgruppe Rechtsanwaltsfachangestellte und Anwälte leicht und verständlich geschrieben. Kanzleifachwissen24.de ist wunderbar strukturiert und über mehrere übersichtliche Menüführungen zu händeln. Der jeweilige Artikel, in dem gerade gelesen wird, ist in der linken Menüführung unterstrichen, ansonsten sind die Menüpunkte kontrastmäßig gut erkennbar, die Scrollbalken ebenso, über die Suchfunktion wird man schnell fündig, das Kontaktformular ist gut absendbar, so dass die Webseite insoweit barrierefrei ist. Ebenso können sämtliche Links mit der Tabulatortaste erreicht werden. Motivationsbilder wurden weitestgehend barrierefrei beschriftet.

 

Lesefunktion: Über den Browser “Edge” finden Sie eine Leseansicht (Immersiver Reader) und eine Vorlesefunktion (Laut vorlesen). Beides finden Sie in der Menüleiste des Browsers unter den drei Punkten (weitere Aktionen). Oder Sie finden in der Adressleiste rechts das A für Vorlesen. Je nach Version.

 

Lesefunktion: Über den Browser "Firefox" können Sie mit der Taste F9 zur Leseansicht wechseln und dort durch die Tabulatortaste die Kopfhörer auswählen, um sich den Text vorlesen lassen zu können oder Sie nutzen das Buchsymbol in der Adressleiste.

 

Haben Sie einen Wunsch bezüglich der Barrierefreiheit von Kanzleifachwissen24.de, dann wenden Sie sich bitte an mich (Konstanze Halt), bitte über die Kontaktmöglichkeiten. Gerne versuche ich, Ihren Wunsch umzusetzen.