Rechtsfachwirte sollen Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden dürfen

Aktuelles vom 3.3.2023: 



Rechtsfachwirte sollen Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden dürfen

Sie Lieben,

wie die BRAK in ihrer Stellungnahme 13/2023 mitteilte, sollen nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Rechtsfachwirte die Rechtsanwaltsfachangestellten ausbilden dürfen. Dazu soll und müsste die AusbEignV (Ausbilder-Eignungsverordnung) geändert werden. 

Damit wird laut BRAK die Nachwuchsgewinnung aufgrund der Ausbildereignung geprüfter Rechtsfachwirte attraktiver gemacht, Rechtsanwälte würden entlastet werden, Rechtsfachwirte erhielten eine Wertschätzung, evtl. Ausbildungsabbrüche könnten verhindert werden, weil Rechtsfachwirte praxisnaher ausbilden könnten. 

Genaueres entnehmen Sie sich bei Interesse bitte von der BRAK hier-klick. (= externer Link)

Nochmals viele herzliche Grüße für heute,
Ihre
Konstanze Halt