Auftakt zur Modernisierung des Familienrechts, neues Namensrecht

Aktuelles vom 23.8.2023: 



Auftakt zur Modernisierung des Familienrechts, neues Namensrecht

Sie Lieben,

heute wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist sehr restriktiv, gerade auch im internationalen Vergleich. Es trägt der vielfältigen Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen vieler Familien nicht mehr hinreichend Rechnung. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb eine Liberalisierung vereinbart.

  1. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
  2. Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder
  3. Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger
  4. Geschlechtsangepasste Familiennamen
  5. Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition
  6. Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption

 

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Herzlichst Ihre
Konstanze Halt