Die Gebühren des Korrespondenzanwaltes

Der Korrespondenzanwalt erhält gem. Nr. 3400 VV RVG für die Vermittlung des Verkehrs eine Gebühr in Höhe der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, jedoch nicht mehr als 1,0. Endigt sein Auftrag, bevor er den Hauptbevollmächtigten beauftragt oder er gegenüber dem...


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