Archiv: Neue Zuständigkeitsstreitwertgrenze Amtsgericht/Landgericht und weitere Tagung über Videokonferenztechnik in Hauptverhandlungen pp.

Aktuelles vom 6.3.2024:



Neue Zuständigkeitsstreitwertgrenze Amtsgericht/Landgericht und weitere Tagung über Videokonferenztechnik in Hauptverhandlungen pp.

Sie Lieben!

"Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die nunmehrige Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen. Daneben sollen zur Förderung der Spezialisierung der Justiz weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. …

  • So sollen Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.
  • Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie der Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen."

 

Dies wurde soeben vom BMJ mitgeteilt. Es ist allerdings erst mal nur ein Gesetzentwurf, der im externen Link hier beim BMJ einsehbar ist. 

Zunächst steht am 20.3.2024 jedoch eine weitere Tagung über Videokonferenztechnik in Hauptverhandlungen und die Dokumentation von Hauptverhandlungen in Strafverfahren an, wo wir dann Einiges zu beachten haben werden. Ich gehe davon aus, dass man nun beschließen wird.


Ich bleibe wie immer dran und informiere Sie und bereite auch ein Kurzmeeting vor.

Herzlichste Grüße sendet Ihnen

Ihre Konstanze Halt
 


Nachtrag: Am 13.3.2024 wurde der Entwurf angenommen. Es ist aber immer noch nur ein Entwurf. 

www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Aenderung_Zustaendigkeitsstreitwert.html

Nachtrag: Am 24.6.2025 wurde ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vorgestellt. 

www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Zustaendigkeitsstreitwert.html