Archiv: Videokonferenztechnik in Zivilprozessen

Aktuelles vom 12.6.2024:



Videokonferenztechnik in Zivilprozessen 

Sie Lieben, 

der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat sich geeinigt:

"Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass in allen betroffenen Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sind, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen." Quelle: Deutscher Bundesrat

Das Gesetz soll die Bundesregierung und die Landesregierungen ermächtigen, zum Zwecke der Erprobung vollvirtuelle Videoverhandlungen zuzulassen. Am 14.6.2024 wissen wir dann mehr. Bis dahin möchte der Bundestag sich damit erneut befassen und es am 14.6.2024 durch den Bundesrat beschlossen wissen. 

Nachtrag am 14.6.2024: Das Gesetz wurde endgültig angenommen.

Haben Sie einen zauberhaften Tag, 

herzlichst Ihre Konstanze Halt