Archiv: Geldwäsche, Transparenzregister

Aktuelles vom 21.3.2023: 



Geldwäsche, Transparenzregister

Sie Lieben,

wenn es Unstimmigkeiten zu melden gibt oder sich wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten, kann dies über das Transparentregister geschehen. Hierzu können Sie ein Nutzerkonto (Registrierung) erstellen oder sich dort anmelden, wenn Sie bereits ein Nutzerkonto haben. Unter www.transparenzregister.de finden Sie weitere Informationen. Im heutigen BGBl 2023 Teil I Nr. 83 finden Sie Neuerungen zur Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung. Wen es interessiert, möge bitte direkt unter www.recht.bund.de hineinschauen.

Herzliche Grüße und einen schönen Tag noch, Sie Lieben,
Ihre Konstanze Halt