Archiv: Update neue Vollstreckungsformulare ab 1.9.2024

Aktuelles vom 17.5.2024:



Update neue Vollstreckungsformulare ab 1.9.2024
 

Sie Lieben,


entweder es hat jemand meinen Newsletter vom 14.5.2024 gelesen oder es war Zufall, da es an der Zeit war: Jetzt wurden die Änderungswünsche der Stellungnahmen von Fach- und sonstigen Kreisen (auch von uns, den Nutzern von Kanzleifachwissen24.de) dem Bundesrat zugeleitet.

  • Für die Privatwirtschaft soll der 1.10.2025 (anstelle derzeit 1.9.2024) endgültiger Übergangstermin sein.*
  • Die verbindliche Nutzungspflicht für die Formulare für den ZV-Gerichtsvollzieherauftrag bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen soll dann auch erst ab dem 1.10.2025 (anstelle von derzeit 1.5.2025) sein.*

 

*Folgende Unterscheidung (drei Stichtage) ist jedoch zu beachten: Die Benutzung der alten, 2016er Formulare, soll zum 1.9.2024 bzw. 1.5.2025 nicht mehr möglich sein. Da hat sich also nichts geändert. Die neuen 2023er Formulare, die wir hier auf Kanzleifachwissen24.de umfangreich besprochen haben (siehe Übersicht hier), sollen dann bis zum 30.9.2025 noch nutzbar sein, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Ab dem 1.10.2025 sollen dann die derzeit dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegten neuen Formulare Gültigkeit besitzen. Somit haben die Programmanbieter genügend Zeit, sich auch auf diese kommenden Änderungen einzustellen.

Ankündigung: Wir machen auf jeden Fall ein Zoom-ZV-Update zu den Änderungen, wenn Sie mögen, wobei ich zunächst noch weitere Änderungen erwarte, damit es sich lohnt für Sie. Denn nur wenn Sie wissend sind, können Sie dem Gericht, Gerichtsvollzieher und Programmanbietern zuarbeiten. 

Haben Sie einen zauberhaften Tag und ein schönes Pfingstfest,

Ihre Konstanze Halt