Archiv: Regelbedarfe Sozialhilfe, Bürgergeld 2025

Aktuelles vom 20.09.2024:



Regelbedarfe Sozialhilfe und Bürgergeld für 2025
 

Sie Lieben,


das Bundeskabinett hat am 18. September 2024 der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld und der Sozialhilfe für das Jahr 2025 zugestimmt. Die Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen werden demnach im Jahr 2025 Geldleistungen in derselben Höhe wie im Jahr 2024 erhalten. Alleinstehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 weiterhin 563 Euro pro Monat. Für Paare, Kinder und Jugendliche oder Menschen in stationären Unterkünften gelten andere der jeweiligen Lebenssituation angepasste Regelsätze. Die sich aus der Verordnung ergebenden Regelbedarfsstufen und Beträge gelten unmittelbar auch für das Bürgergeld (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende), für die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die so genannten Analogleistungen.

Auch der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 18. Oktober 2024.

Quelle: bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/fortschreibung-regelbedarfe-sozialhilfe-buergergeld.html?etcc_cmp=newsletter_sofort_informiert_2024-09-19_16-36-14&etcc_med=Email

Für die Vollstreckung benötigen wir diese Informationen, wenn wir z. B. Unterhalt pfänden oder die Zusammenrechnung von Bürgergeld und Witwenrente o. Ä. beantragen. Sobald die Beträge endgültig beschlossen sind, pflege ich sie hier-klick ein.

Nochmals viel Licht für heute, herzlichst Ihre/eure Konstanze Halt

 

Nachtrag am 22.10.2025:

Für das Jahr 2026 bleiben die Regelbedarfsstufen gleich.